Praktikant*in RMN

  • Teilzeit

Unternehmensbeschreibung

Gruner mit Hauptsitz in Basel steht für qualitativ massgebende Dienstleistungen im Ingenieurs- und Planungswesen. Vor über 160 Jahren gegründet, zählt Gruner heute über 30 Standorte in der Schweiz und weltweit. Kompetenz, Fachwissen und langjährige Erfahrung mit komplexen Bauvorhaben im In- und Ausland zeichnen Gruner aus. #workatgruner

Zur Verstärkung in Zollikofen per 01.01.2024 oder nach Vereinbarung eine Persönlichkeit als Praktikant*in Raum, Mobilität und Nachhaltigkeit.

Wir bieten Ihnen

  • ein offenes, motiviertes Team
  • flexible Arbeitsbedingungen zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Freizeit und Beruf
  • moderne Arbeitsplätze, zentral gelegen im Herzen von Bern
  • spannende Projekte und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Raumplanung, Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit

Stellenbeschreibung

  • Unterstützung der Raum- und Verkehrsplaner*innen sowie Projektingenieur*innen bei der praktischen Arbeit. Dabei setzen Sie sich mit unterschiedlichen Fragestellungen auseinander. 
  • Ortsbegehungen bei Feldarbeiten oder während der Besichtigung von Baustellen. Dabei sammeln Sie wertvolle Berufserfahrung. 

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Studium in Geografie, Raum- oder Verkehrsplanung oder vergleichbarem Fachbereich. Ein Praktikum als Zwischenjahr während des Studiums ist ebenfalls denkbar.
  • Engagiert und interessiert an selbständigem Arbeiten
  • Bereitschaft in unterschiedlichen Projekten mitzuwirken
  • Teamfähigkeit

Zusätzliche Informationen

Gruner bietet den Mitarbeitenden das Beste aus zwei Welten: Dynamik und Kollegialität in einem angenehmen Arbeitsumfeld, Sicherheit und Professionalität eines großen Unternehmens.

Fachliche Fragen zur Stelle beantwortet Frau Judith Rütsche (Hiring Manager) Ihnen gerne unter Tel. +41 31 544 24 80 oder per E-Mail ([email protected]).

Bei Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen Frau Valérie Müller (Teamleiterin HR Operations) unter [email protected] gerne zur Verfügung.

Datenschutzrichtlinie